Ausgabejahr2020
Erscheinungsdatum 28.05.2020
Nr. 068/2020
Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 40/19
Ausgabejahr2020
Erscheinungsdatum 28.05.2020
Nr. 068/2020
Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 40/19
Strafvollstreckungsverfahren gegen Sandra Möbius –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Strafvollstreckungsverfahren gegen Sandra Möbius –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Strafvollstreckungsverfahren gegen Sandra Möbius –
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Am 27. Mai 2020 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zu dem geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern mit Gewerbezulassung nach § 34f Gewerbeordnung hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) statt.
Durch Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.11.2018, rechtskräftig seit 18.01.2019, Az: 1 Ks 201 Js 17687/18 wurde die erweiterte Einziehung folgender Gegenstände, die der Verurteilte von unbekannten Verletzten erlangte, angeordnet:
2.230,04 EUR.
Durch das Landgericht Stuttgart ist am 26.02.2019 ein Urteil ergangen, welches seit dem 26.02.2019 rechtskräftig ist, in welchem die Einziehung des Wertes in Höhe von 340.340,00 EUR gegen die Beteiligte Birgit Gisela Beier angeordnet wurde.
423 Js 41329/18
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden, Az. 423 Js 41329/18, wegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a.
Der Asset Manager Universal-Investment hat in Kooperation mit einer lokalen Asset-Management-Gesellschaft einen vollvermieteten Bürokomplex in Peking im Rahmen einer Off-Market-Transaktion von einem lokalen Projektentwickler für die Bayerische Versorgungskammer (BVK) erworben. Bei dem Objekt handelt es sich um einen Bürokomplex in zentrumsnaher Lage von Peking, der vollständig an ein Unternehmen...
Nr. 063/2020
Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19