Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren den sogenannten "Dieselskandal" betreffenden Verfahren Verhandlungstermin bestimmt.
1. Dezember 2020
Verhandlungstermin in „Dieselverfahren“ am Dienstag, den 23. Februar 2021 um 12.00 Uhr (VI ZR 505/19)
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