bewertung.live Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Corona-Hilfspaket und andere Möglichkeiten: Wenn das Geld knapp wird

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

In Zeiten von Corona müssen viele Menschen mit weniger Geld zurechtkommen, weil Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zunehmen. Sie sollten jetzt genau planen, wofür Sie Geld ausgeben – sonst staut sich schnell zu viel auf. Wir geben Tipps und Hinweise.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Miete, Kredite, Versicherungen und Energieversorgung: Das Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr hat vielen die Möglichkeit eröffnet, Ausgaben auf später zu verschieben. Diese Maßnahme ist aber Ende Juni ausgelaufen.
  • Wer die Möglichkeit genutzt hat, steht nun eventuell vor einem größeren Berg von Zahlungspflichten.
  • Auch bei anderen Verträgen wie z.B. der Altersvorsorge gilt dennoch: Nicht übereilt aussetzen oder gar kündigen!

Wer wegen der Corona-Pandemie nun weniger Geld zur Verfügung hat, wird seine Ausgaben neu planen müssen. Ausgaben auf später zu verschieben, kann für Betroffene schnell zum Bumerang werden, wenn sich so viel auftürmt, dass es sich auch in besseren Zeiten kaum wieder abbezahlen lässt. Wir zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten nach dem Auslaufen der Regelungen zum Zahlungsaufschub auf und geben Tipps, worauf bei wichtigen Punkten zu achten ist.

Zuerst erledigen: Hilfen rechtzeitig beantragen

Erkundigen Sie sich möglichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert und / oder Ihnen das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag wird eine mögliche Zahlung in Gang gesetzt. Dauert die Bewilligung etwas länger, bekommen Sie meist rückwirkend Geld. Wer aber den Antrag erst einmal eine Weile nicht stellt, verliert im Zweifel wertvolle Tage und Wochen, die auch nachträglich nicht aufgefangen werden.

Wesentliche Leistungen, die Sie aktuell unterstützen können:

  1. Kurzarbeitergeld, falls Sie zwar weiter arbeiten, nun aber weniger Stunden machen. Das müsste Ihr Arbeitgeber beantragen. Fragen Sie ihn im Zweifel also danach.
  2. Arbeitslosengeld, falls Ihnen nun gekündigt wird. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit sollten Sie dann so schnell wie möglich vornehmen.
  3. Wohngeld, falls es nicht mehr für die Miete reicht. Das können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
  4. Aufstockungsleistungen für Erwerbslose nach SGB II / „Hartz IV“ kommen in Frage, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Beantragen können diese Leistungen z.B. Selbstständige, die nun in Not geraten, und Angestellte, die nun unterhalb der Grundsicherung verdienen. Melden Sie sich so schnell wie möglich beim Jobcenter.

Im Moment müssen Sie bei den Ämtern mit Wartezeiten und eingeschränkten Bearbeitungen rechnen. Es kann also länger als sonst dauern, bis ein Bescheid kommt und Geld gezahlt wird.

Als nächstes klären: Welche Zahlungen haben Vorrang?

Wenn das Geld nicht mehr für alle Zahlungen reicht, müssen Sie genau überlegen, welche Rechnungen Sie noch bezahlen. Erstellen Sie eine Liste der offenen Zahlungen und wählen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind. Lassen Sie sich nicht von Gläubigern beeinflussen, die besonders drängen, sondern entscheiden Sie nach objektiven Kriterien, was für Sie im Moment absolut wichtig ist.

Existenziell wichtig sind:

  1. Miete,
  2. Energiekosten,
  3. Telefon und Internet
  4. sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente,
  5. aber auch Unterhaltsleistungen.

Was kann ich tun, wenn ich meine Miete nicht mehr zahlen kann?

Für die wegen Corona von April bis Juni gestundeten Mieten gilt: Sie müssen erst bis spätestens Juni 2022 bezahlt werden – im Gegensatz zu gestundeten Rechnungen für Strom, Wasser, Telefon oder Internet, die nach dem 30. Juni grundsätzlich sofort komplett fällig sind.

Für viele ist die Miete der größte Ausgabenposten. Selbst wenn Ihnen der Vermieter weiterhin freiwillig die Miete stundet: Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung komplett einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben – die Mietzahlungen werden nur gestundet. Seit Juli darf Mietern wieder gekündigt werden, wenn sie nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Monaten mit mit der vollen Miete oder eines erheblichen teils davon in Verzug geraten oder mit der Zeit Mietschulden in Höhe von mindestens zwei vollen Monatsmieten anhäufen.

Gezahlt werden muss am Ende trotzdem, nur mit zeitlicher Verzögerung. Das bedeutet, dass Sie in ein paar Monaten zusätzlich zur vollen Miete auch noch die Rückstände an ihren Vermieter zahlen müssen. Eine solche Belastung wird vielfach kaum zu stemmen sein. Möglicherweise können Sie ja wenigstens Teilzahlungen leisten, um die Rückstände nicht schwindelerregend hoch werden zu lassen. Wichtig: Das Bundesverbraucherministerium weist darauf hin, dass Vermieter Verzugszinsen von Ihnen verlangen dürfen. „Diese belaufen sich derzeit auf ca. 4%.“

Falls Sie die Miete nicht komplett zahlen können, sollten Sie sich in jedem Fall mit dem Vermieter in Verbindung setzen und nicht einfach die Mietzahlung einstellen.

Zusätzliches Kriterium kann auch die Situation des Gläubigers sein: Handelt es sich bei Ihrem Vermieter um ein großes Unternehmen, wird dieses Außenstände leichter verkraften können als ein privater Vermieter, der ein einziges Objekt zur Aufbesserung seiner Rente vermietet und dessen Kosten weiterhin tragen muss.

Erkundigen Sie sich außerdem bei Ihrer Gemeinde, ob Sie Wohngeld beantragen können.

Näheres dazu sowie weiterführende FAQ finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

von
bewertung.live Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv