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Wohnungsmangel bleibt trotz Wohnungsgemeinnützigkeit – Aengevelt

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Dr. Wulff Aengevelt, der geschäftsführende Gesellschafter von Aengevelt Immobilien, äußert Bedenken hinsichtlich der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit als Lösung für den zunehmenden Wohnungsmangel. Er warnt davor, dass das Gemeinnützigkeitsrecht mit erheblichen Risiken verbunden ist und daher nicht als alleinige Lösung für die Wohnungspolitik angesehen werden sollte. Aengevelt betont, dass unter diesen Bedingungen eine professionelle Wohnungswirtschaft nicht effektiv betrieben werden kann und nur geringfügige Auswirkungen in spezifischen Nischen zu erwarten sind.

Um den akuten Wohnungsmangel zu bekämpfen, empfiehlt Aengevelt stattdessen eine großzügige degressive Abschreibung für Investitionen in den Wohnungsbau sowie eine signifikante Erhöhung der Mittel für die Wohnungsbauförderung im Bundeshaushalt. Er weist darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen ideellen Zwecken, Vermögensverwaltung, steuerbegünstigten Zweckbetrieben und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben bei der Umsetzung der Wohnungsgemeinnützigkeit besondere Herausforderungen birgt.

Aengevelt erklärt, dass eine professionelle Wohnungswirtschaft ohne wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht realisierbar ist, da Quersubventionierungen erforderlich sind, um preisgünstigen Wohnraum anzubieten. Er betont die Notwendigkeit von diversifizierten Geschäftsaktivitäten wie Grundstücksgeschäften, Projektentwicklungen und Bauträgergeschäften, um rentable Überschüsse zu erzielen.

Die Nutzung der neuen Wohnungsgemeinnützigkeit wird laut Aengevelt nur in bestimmten Nischen sinnvoll sein, beispielsweise wenn bestehende gemeinnützige Organisationen mit mildtätigen Zielen in begrenztem Umfang sozialen Wohnraum schaffen möchten. Er warnt davor, dass keine signifikanten Effekte von dieser neuen Form der Gemeinnützigkeit zu erwarten sind.

Aengevelt schlägt vor, die steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus auf das Niveau vor 1995 anzuheben und die degressive Abschreibung entsprechend zu verbessern. Er argumentiert, dass dies effektiver wäre als eine steuerliche Entlastung neuer gemeinnütziger Wohnungsunternehmen. Zudem plädiert er für eine Stärkung der staatlichen Wohnungsbauförderung zur Schließung der Kostendifferenz zwischen Mietpreisen und Marktmieten.

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