Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plane, auch die durch die Länder vorgeschlagenen Maßnahmen zur grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals in dem Referentenentwurf für das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aufzunehmen, so die Interessenvertretung Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).